Dächer

Asbest hat seinen Siegeszug als Bau-, bzw. Bauhilfsstoff in den 60er und 70er Jahren angetreten.

Verwendet wurden diese Produkte unter anderem in der Dach- und Fassadenbekleidung aber auch für Innenbekleidung, Lüftungskanalbau, Ver- und Entsorgungsleitungen, Dachrinnen, Blumenkästen etc.

Als Asbestzementprodukte wurden verarbeitet:

  • Ebene und profilierte Platten
  • Rohre
  • Formstücke ( Firstkappen, Zahnleisten, Ortgänge )

Frühere Asbestzementerzeugnisse wie Dach- und Fassadenplatten und Rohre enthalten ca. 10% Asbestanteil, der in einer Zementmatrix fest gebunden ist.
Diese Erzeugnisse waren allgemein baulich zugelassen. Seit Ende 1990 sind alle in Deutschland gefertigten Hochbauprodukte generell asbestfrei.

Vorschriften:
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an eingebaueten Asbestzementprodukten sind nach der TRGS 519 nur durch sachkundiges Personal durchzuführen.
Grundsätzlich gilt: Staubbildung vermeiden, keine materialabtragenden Reinigungsvorgänge mit Hoch- oder Niederdruckreinigungsgeräten, Schleifgeräten oder Stahlbürsten; Platten dürfen nicht gebrochen oder sonstiger beschädigender Behandlung ausgesetzt sein.

Asbestzementabfälle weder werfen noch schütten, zerkleinern oder schreddern.

Anmeldungspflicht: Gewerbebetriebe müssen die Arbeiten vor Beginn den zuständigen Behörden ( Landesamt für Gesundheit & Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, Amt für Bauordnung & Hochbau ) schriftlich anzeigen.

Entsorgung:
Nach Anzeige der Sanierungsmaßnahme bei den zuständigen Behörden, erfolgt mit einem objektbezogenen Arbeitsplan unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen die Entsorgung des Schadstoffes.
Ausgebaute Asbestzementprodukte werden staubdicht verpackt und zu einer zugelassenen Deponie transportiert.
Zum Transport der Abfälle sind entweder sogenannte Big-Bags oder geschlossene Abfallcontainer zu verwenden.
Behälter mit "Asbest-Warnaufklebern" kennzeichnen.